Aus dem Stadtrat

Redebeitrag im Stadtrat, 15.11. 2010:

   1. Bebauungsplan Mauchenheimer Weg - versteckte "Begründung" für Verfüllung Steinbruch Kalkofen

Kreisverband Alzey-Worms Ortsverband Alzey
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Bebauungsplan "Mauchenheimer Weg" - versteckte

"Begründung" für Verfüllung des Steinbruchs Kalkofen

Der Bebauungsplan Nr. 68a "Am Mauchenheimer Weg - 1./2. BA" enthält in der jetzt vorgelegten Fassung Passagen, die den Aussagen widersprechen, die bei der Vorbereitung der neuen Planung getroffen wurden. Mit wenigen geänderten Worten wird eine Argumentation konstruiert, mit der das Projekt der Verfüllung und die angeblich vorgesehene Bebauung des ökologisch wertvollen Gebietes um den letzten Alzeyer Steinbruch "Am Kalkofen" offenbar auf einem Umweg begründet werden sollen.

Bündnis 90/Die Grünen

Stadtratsfraktion

Ratssitzung am 15.11. 2010, TOP I/6.2 – Bebauungsplan Nr. 68a "Am Mauchenheimer Weg - 1./2. BA" - Satzungsbeschluss



Der BPl fasst die bisherigen rechtskräftigen Pläne zum Mauchenheimer Weg zusammen. Von daher ein unspektakulärer Vorgang. Positiv hervorzuheben wären sogar die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes beim Wartbergturm, die Erhaltung des alten Heckenstreifens und die Vorgaben für Anpflanzungen auf den Grundstücken im Plangebiet. Man könnte also zustimmen, wenn da nicht ein anderer Punkt wäre.

Es werden ja die Bauabschnitte 3 u. 4 aus dem Plan herausgenommen. Der Rat hat das vor knapp einem Jahr grundsätzlich schon mal beschlossen. Hintergrund war die Erkenntnis, dass aktuell und auf absehbare Zeit kein weiterer Bedarf an Bauland besteht. Das wurde auch für das Weinheimer Gebiet „Auf den fünfzig Morgen“ in einem Beschluss festgestellt.

(„Die Empfehlung wird durch verminderten Baulandbedarf mangels Nachfrage und durch ein Überangebot n bestehenden freien Bauplätzen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen begründet.“ 13.09.10, TOP I/9)

Zum Mauchenheimer Weg hieß es in der Sitzungsvorlage zum 14.12.09: „Eine Rücknahme des 3. und 4. BA ist zudem auch städtebaulich begründbar, da im 2. BA noch ausreichend Bauplätze vorhanden sind und ein weitergehender Baulandbedarf – nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung – zur Zeit nicht erkennbar ist.“

Kein weitergehender Bedarf an Bauland. Ja, so ist es und nicht anders – in ganz Alzey.

Jetzt hat sich aber eine etwas andere Formulierung in den Bebauungsplan eingeschlichen.

Da heißt es jetzt am Anfang der Begründung des Bebauungsplanes: „Da im 2. BA noch ausreichend Bauplatzreserven vorhanden sind und ein weitergehender Baulandbedarf in diesem Bereich – nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung – zur Zeit nicht erkennbar ist, soll durch die Aufhebung des 3. und 4. Bauabschnittes die Planung insgesamt an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.“ (S. 3, 1.1, Abs. 2)

Ja, ja, die feinen semantischen Unterschiede in der Bedeutung der Worte ...

Und am Schluss heißt es, dass „(...) der derzeitige Bedarf an Wohnbauflächen aber gegenwärtig durch den 1. + 2. Bauabschnitt gedeckt werden kann und zukünftiger Bedarf an anderer Stelle im Stadtgebiet berücksichtigt werden soll (...)“

Ach so, zukünftigen Bedarf an anderer Stelle im Stadtgebiet berücksichtigen.

Da hört man doch die Nachtigall ganz, ganz, ganz laut trampeln und zwitschern „Kalkofen – Kalkofen – Kalkofen!“.

Es ist doch offensichtlich, dass hier eine Begründung für die Verfüllung des Steinbruchs Kalkofen konstruiert werden soll. Wo im ganzen Stadtgebiet kein Bedarf an Bauland besteht, und genügend Flächen frei sind, soll plötzlich ein Bedarf beim Kalkofen bestehen.

Bedarf besteht sicher an der Verfüllung des Steinbruchs. Das ist aber wohl schon alles.

Jeder weiß, dass wir dieses Projekt ablehnen.

Wir haben ja vor einem Jahr schon geahnt, worauf das Ganze beim Mauchenheimer Weg hinauslaufen soll. Damals war die Begründung aber noch stimmig und zutreffend. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.

Daher werden wir dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen.

(Detlev Neumann)

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