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Stadtratsfraktion Alzey
Die Fraktion besteht aus:
Jochen Hinkelmann
Am Kapellenberg 15 55232 Alzey Tel.: 06731-7316
Detlev Neumann
(Frakionssprecher) Am Grün 9 55232 Alzey Tel.: 06731-6663
Ortsverband Alzey
gruene-stadtrat-alzey(at)kabelmail.de ALZEY - 18.11. 2013 - Die GRÜNEN fordern entschieden einen weitgehenden Erhalt von städtischen Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Sie haben für die Ratssitzung am 18.11. 2013 den Antrag gestellt (s. u.), dass der Stadtrat über die vollständige Maßnahmenplanung der Alzeyer Baugesellschaft mbH & Co. KG (ABG) für künftige Verkäufe, Entmietungen und Abrisse von Wohnungen und Gebäuden informiert wird. Vorerst dürften keine Verkäufe oder Abrisse vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Über konkrete Verkäufe/Abrisse müsse der Stadtrat entscheiden. Grund für den Antrag ist eine "Zukunftsplanung" der Baugesellschaft, wonach langfristig etwa die Hälfte der einst 584 Wohnungen (Stand 31.12. 2000) aufgegeben werden soll. Dies wäre ein Kahlschlag am sozialen Wohnungsbestand in Alzey, der nicht durchgeführt werden darf. Es blieben nach den Informationen und Berechnungen der GRÜNEN dann noch rund 290 Wohnungen bei der ABG. Einige Neubauten könnten den Verlust nicht ausgleichen. Über solch weitreichende und folgenschwere Entscheidungen dürfe nicht der Aufsichtsrat entscheiden. Eine lange und kontroverse Debatte führten die GRÜNEN Jochen Hinkelmann und Detlev Neumann mit Bürgermeister Burkhard (Vorsitzender des Aufsichtsrates der ABG) und den Sprechern der CDU. Diese konnten die Berechnungen der GRÜNEN nicht widerlegen. Stattdessen versuchten sie die Folgen für die soziale Wohnungspolitik in Alzey kleinzureden. Die Ausführungen der GRÜNEN machten Eindruck auf die meisten Ratsmitglieder. Kritisiert wurde, dass man über Vorgänge (nicht nur) in der Baugesellschaft nicht informiert werde. Für die SPD beantragte Fraktionsvorsitzender Werner Steinmann eine Änderung des Antrages der GRÜNEN: Zustimmung könne zu Punkt 2 des GRÜNEN-Antrages gegeben werden (Information des Stadtrates), Punkt 1 und 3 sollten gestrichen werden. Die GRÜNEN hatten nichts gegen den Änderungsantrag, der einstimmig beschlossen wurde. Hier der Redebeitrag und Antrag am 18.11. 2013 im Stadtrat. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Alzey Stadtratssitzung am 18. 11. 2013 TOP I/7 Alzeyer Baugesellschaft mbH & Co. KG - Maßnahmenliste
Sie haben sich vielleicht gefragt: Warum heute dieser Antrag? Der Grund: Wir sahen uns schlicht gezwungen, die Notbremse zu ziehen.
Der Stadtrat hat am 20. 06. 2011 beschlossen, dass bis zur Vorlage des Portfolio-Checks des Verbandes der Wohnungswirtschaft Südwest (VdW) keine weiteren Immobilien der ABG verkauft oder abgerissen werden. Der Rat war eingeschritten, weil damals eine große Anzahl von Wohnungen an einen Investor verkauft werden sollte. Noch mehr Wohnungen wurden zum zum Verkauf bzw. Abriss vorgeschlagen.
Nach der Vorlage des Portfolio-Checks des VdW Südwest hatte der Rat am 16. September 2013 Grundzüge für die künftige Ausrichtung der ABG beschlossen.
Am 22. Oktober wurde dem AR eine Maßnahmenliste vorgelegt, welche die Vorstellungen des AR-Vorsitzenden Bgm Burkhard und der Geschäftsführung darlegt, welche Gebäude/Wohnungen langfristig weiter behalten werden sollen, welche verkauft werden und welche abgerissen werden sollen. Wir mussten befürchten, dass nun schon bald eine große Anzahl von Wohnungen verkauft werden sollte. Das wären weitreichende Entscheidungen, die nicht revidierbar sind. Deshalb heute unser Antrag. Der Stadtrat muss zunächst mal in vollem Umfang informiert werden.
Im Vergleich zu einer Auflistung in 2011 sollen nun fast doppelt so viele Wohnungen aufgegeben werden wie in 2011. Es geht immerhin darum, dass etwa die Hälfte des Wohnungsbestandes von 2001 aufgegeben werden soll. Einige Neubauten auf dem Gelände Ostdeutsche-Nibelungen-Gernotstraße korrigieren das nicht im geringsten.
Dies ist mit dem Beschluss des SR vom September nicht mehr vereinbar. Auch lässt sich das nicht mit dem Portfolio-Check begründen. Bei der enormen Dimension der Maßnahmenliste kann eine solche weitreichende Entscheidung nicht beim Aufsichtsrat der ABG bleiben. Wenn in großem Umfang Wohnungen verkauft oder aufgegeben und Einnahmen wegfallen würden, wäre eine erhebliche Einschränkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der ABG zu befürchten. Die sozialpolitische Ausrichtung der ABG würde aufgegeben. Es wäre der weitgehende Ausstieg aus der sozialen kommunalen Wohnungswirtschaft in Alzey. Wie gesagt, ein paar Neubauten korrigieren das nicht im geringsten.
Das Eduard-Pestel-Institut hat im August 2012 eine Studie veröffentlicht: „Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland“. Darin ermittelt das Institut einen zusätzlichen Bedarf an sozialem Mietwohnraum von rund 4 Mio. Wohnungen in der Bundesrepublik, 5,6 Mio. werden gebraucht, 1,6 Mio. sind vorhanden. Für Rheinland-Pfalz liegt nach der Studie der Bedarf bei 216000 Wohnungen (S. 11). Dabei sind ländliche Räume ohne Bedarf herausgerechnet. In Rheinland-Pfalz wird der Bedarf nach sozialem Mietwohnraum nur zu etwa 30% gedeckt (S. 13)
Im Lagebericht der ABG ist Jahr für Jahr zu lesen, dass die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum unverändert hoch ist. Selbst eine mögliche schwarz-rote Koalition im Bund erkennt die soziale Brisanz auf dem Wohnungsmarkt. In Alzey dagegen soll ein Großteil der preisgünstigen städtischen Wohnungen aufgegeben werden. Das wäre eine massive Privatisierung und die darf nicht stattfinden. Die private Wohnungswirtschaft dürfte sich über zusätzliche regelmäßige Einnahmen freuen. Das kann aber nicht Richtschnur unseres Handelns sein. Wir stehen gegenüber den Mietern in der sozialen Verantwortung.
Es geht hier nicht um psychologische Kategorien wie Vertrauen. Es geht um klare und verlässliche demokratische Regeln. Daher muss auch für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Ratsmitglieder auch die Informationen aus den städtischen Gesellschaften erhalten. Da gibt es noch einiges zu tun; auch was das Verfahren z.B. innerhalb der ABG betrifft. Das wird die Gremien noch beschäftigen.
Für heute lautet unser Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Mitglieder des AR der ABG werden beauftragt, keine weiteren Verkäufe oder Abrisse von Immobilien der ABG zu beschließen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat die vollständige Maßnahmenplanung der ABG für künftige Verkäufe, Entmietungen und Abrisse von Wohnungen und Gebäuden (Stand Oktober 2013 und folgende) vorzulegen. 3. Über konkrete Verkäufe oder Abrisse entscheidet der Stadtrat. (Detlev Neumann) |