Stadtratsfraktion Alzey
Die Fraktion besteht aus:
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Detlev Neumann
(Fraktionssprecher)
Am Grün 9
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Ortsverband Alzey

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Steinbruch Kalkofen: Flächennutzungsplan beibehalten - Wohngebiet ist überflüssig

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Ratssitzung am 20.06.2011

TOP I/4 Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzey; Aufstellungsbeschluss und

TOP I/5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19b „Am Kalkofen – Sonnenberg“; Aufstellungsbeschluss


Wir sind der Meinung, das Gebiet des Steinbruchs und seine Umgebung müssen gemäß den bisherigen landespflegerischen Zielen und den bisherigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan zum Kalkofen von 2006

1.) erhalten – wo nötig Flächen wiederhergestellt und

2.) gepflegt und weiterentwickelt werden.


Die in der Vergangenheit dazu bestehenden Positionen waren und sind die richtigen. An den Grundlagen der Beurteilung hat sich nichts geändert.


Die Verfüllung des Steinbruchs und die Bebauung des Areals lehnen wir nach wie vor ab. Daher lehnen wir auch die Beschlussvorlagen zum Bebauungsplan Kalkofen und zur Änderung des Flächennutzungsplanes ab.


Unsere Positionen haben wir in der Öffentlichkeit umfassend dargelegt, hier nur einige Punkte.


Natur


Für die artenarme Alzeyer Gemarkung hat das Gebiet des Kalkofens eine besondere Bedeutung als vielfältiger Lebensraum mit hohem Potential für Pflanzen und Tiere. Es hat für viele aus den umliegenden Wohngebieten schon eine Naherholungsfunktion bekommen. Das Areal ist ein unverwechselbarer und prägender Landschaftsbestandteil; die exponierte Südlage und die Geländeform des Steinbruchs mit seinen schützenswerten Fels- und Lösswänden können auch noch so große Ausgleichsflächen nicht ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass das Gebiet Kalkofen nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften geschützt ist, auch wenn es nicht in die Biotopkartierung aufgenommen wurde.


Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung


Die Flächennutzungsplanung sieht bisher für das Gebiet den Erhalt, die Pflege und Entwicklung der Biotopstrukturen vor: Entwicklung von Halbtrocken-/Magerrasen am Schießplatz. Nach dem nicht rechtskräftigen Bebauungsplan Kalkofen von 2006 sind die hochwertigen Bereiche der Fels- und Lösswände im Steinbruch zu schützen und weiterzuentwickeln.

Für den Verbrauch von Grund und Boden für Bauzwecke gelten nach Baugesetzbuch und den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms LEP IV Regeln, die durch das Bauprojekt Kalkofen wohl gebrochen würden.

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden (§ 1a Abs. 2 BauGB), die quantitative Flächenneuinsanspruchnahme ist bis zum Jahr 2015 … zu reduzieren (LEP IV, Z 31; Kap. 2, S. 79) Innenentwicklung hat Vorrang vor der Neuausweisung von Flächen im Außenbereich (zu LEP IV, Z 31, Kap. 2, S. 79) – all diese Vorgaben würden durch das Projekt Kalkofen untergraben werden.


Neues Wohngebiet beim Kalkofen überflüssig


Ein neues Wohngebiet „Ober dem Kalkofen“, für das 1998 und 2002 der Flächennutzungsplan geändert werden sollte, wurde seinerzeit abgelehnt, weil das Landschaftsbildpotential bei einer Widmung als Siedlungsflächen erheblich beeinträchtigt würde. Die überaus exponierte Lage am Heimersheimer Berg schließt eine Bebauung aus.

Der FNP wurde also diesbezüglich nicht geändert. Lediglich die Sohle des Steinbruchs und die Fläche südlich davon an der Robert-Koch-Str. wären nach dem Bebauungsplan Kalkofen (2006) Bauland.

Es sind in Alzey überreichlich (mögliche) Bauflächen vorhanden: Mauchenheimer Weg, Rennweg, Wartbergterrassen, Mehlbergweg und in den Vororten. Baugebiete in Menge aber kein Bedarf: Beim Mauchenheimer Weg wurden Ende 2009 die Bauabschnitte III und IV aus dem Bebauungsplan herausgenommen, weil kein Bedarf besteht und die demographische Entwicklung diesen auch nicht absehen lässt. Ebenfalls mangels Nachfrage nach Bauplätzen wurde das Umlegungsverfahren in Weinheim (Auf den fünfzig Morgen) eingestellt.

Ein Blick in die bestehenden Baugebiete zeigt, dass nicht einmal diese Flächen nachgefragt werden. Die demographische Entwicklung wird für Alzey nach den amtlichen Prognosen bis 2020 einen Bevölkerungsrückgang auf 17.834 Einwohner mit sich bringen. Das sind 459 Personen weniger als 2005. Vor diesem Hintergrund soll ein weiteres Neubaugebiet für etwa 600 Neubürger nötig sein?


Das Szenario könnte sich auch so darstellen, dass der Steinbruch verfüllt wird, es sich dann aber herausstellt, dass das kaufkräftige Publikum doch kein Interesse hat, auf einer Deponie zu bauen und das Projekt „Sonnenberg“ aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wird. Alzey hätte dann womöglich ein weiteres teils oder ganz brach liegendes Baugebiet in exponierter Lage. So oder so – Alzey hätte einen einmaligen und ökologisch wertvollen Bestandteil seiner Landschaft unwiderruflich verloren.


Ein Verlust des Gebietes Steinbruch Kalkofen kann weder ausgeglichen noch ersetzt werden. Die Verfüllung und Überbauung des Areals wäre ein nicht wieder gutzumachender Schaden für den Artenschutz und die Landschaftspflege in Alzey. Das muss verhindert werden.


Abschließend noch ein Zitat aus dem Rahmenvertrag vom letzten Jahr (§ 6 Abs. 2):

„Kommt weder der Vorhaben- und Erschließungsplan noch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zustande oder endet dieser Vertrag oder der Durchführungsvertrag oder ein sonstiger Vertrag der aufgrund dieses Rahmenvertrages abgeschlossen worden ist so hat der Vorhabenträger keinerlei Ersatzansprüche gegen die Stadt.“


(Detlev Neumann)