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Stadtratsfraktion Alzey
Die Fraktion besteht aus:
Jochen Hinkelmann
Am Kapellenberg 15 55232 Alzey Tel.: 06731-7316
Detlev Neumann
(Frakionssprecher) Am Grün 9 55232 Alzey Tel.: 06731-6663
Ortsverband Alzey
gruene-stadtrat-alzey(at)kabelmail.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Ratssitzung am 26.03.2012 - TOP I/5.2 Gestaltungssatzung
Um unsere Position zur Gestaltungssatzung zusammenzufassen: Wir befürworten eine Gestaltungssatzung, halten die vorliegende aus verschiedenen Gründen aber für problematisch, in Teilen für nicht akzeptabel. Der Geltungsbereich der Satzung wurde übermäßig ausgeweitet. In diesem Gebiet ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Architekturepochen und -stilen vorzufinden. Eine gestalterische Einheitlichkeit ist nicht vorhanden, oft bestimmen Gegensätze das Bild. Von einem "ganzheitlichen Erscheinungsbild" kann keine Rede sein. In einem solch heterogenen Gebiet sind so zahlreiche und vereinheitlichende gestalterische Vorschriften, wie sie die Satzung enthält, kaum rechtssicher zu begründen und durchzusetzen. In der Praxis ist eine Fülle von Anträgen auf Abweichungen zu erwarten, die auch zuzulassen sind. Die Folge: Mehr Bürokratie, mehr Arbeit, mehr Ärger - ohne dass eine tatsächliche Regelung erreicht wird. Einige Regelungen halten wir in der vorliegenden Fassung für falsch. Aus sozialpolitischen Gründen, weil verschiedene Regelungen mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sind, den nicht jeder stemmen kann. Andere aus klimapolitischen Gründen. Regelungen zur Fotovoltaik würden eine drastische Einschränkung bei deren Nutzung bedeuten. Auch die Vorgaben zur Wärmedämmung von Fassaden halten wir für zu undifferenziert und zu restriktiv. Durch die Regelungen und die Ausweitung des Geltungsbereichs wird ein Großteil der Stadt von Klimaschutzmaßnahmen ausgeschlossen. Wir haben heute das Alzeyer Energie- und Klimaschutzkonzept beschlossen. Einzelne Regelungen der Gestaltungssatzung sind da schlicht kontraproduktiv. In der Praxis werden sich unverhältnismäßig strenge Vorgaben nicht durchsetzen lassen. Die Abwägung von öffentlichen mit privatem Interessen muss sachgerecht und angemessen sein - mit der Folge der förmlichen Zulassung von Abweichungen durch die Bauaufsichtsbehörde. Mehr Bürokratie, mehr Arbeit, mehr Ärger - ohne dass eine tatsächliche Regelung erreicht wird. Die Rechtsprechung orientiert sich an den klimapolitischen Zielvorstellungen der Gesellschaft und der entsprechenden Gesetzgebung. Dem kann sich eine lokale Satzung nicht entziehen. Eine Stadt wie Alzey wird sich auch der Formensprache moderner Architektur nicht verweigern können. Wir haben nicht den mittelalterlichen Flair der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber oder von Alsfeld. Es gibt etliche Beispiele von zeitgenössischer Architektur in Alzey, die nicht in das vorgegebene Stilraster passen und sich dennoch stilvoll präsentieren. Solche Gebäude haben das Zeug, zu den baugeschichtlich bedeutsamen Objekten der Zukunft zu zählen. Wir haben uns in der Vergangenheit vor und hinter den Kulissen immer wieder für die Erhaltung von historischer Bausubstanz eingesetzt; z.B. für das alte Schulgebäude in der Bleichstraße, für das ehemalige Haus Bayer, das Ensemble Friedrichstraße - Spießgasse mit dem Haus Lehne und für den "Prinz Emil". Auch Sanierungsmaßnahmen an baugeschichtlich wichtigen Gebäuden haben wir mitgetragen. Das wird sich auch nicht ändern. Bezüglich der künftigen Gestaltungssatzung haben wir aber erhebliche Bedenken. (Detlev Neumann) |