Kreisverwaltung Alzey-Worms
Herrn Landrat
Ernst-Walter Görisch
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 A L Z E Y
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Alzey-Worms
Anfrage: Waffenscheine und Waffen in Privatbesitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
die tragischen Ereignisse an einer Schule in Winnenden haben u.a. eine bundesweite Diskussion über den Umfang und die Kontrolle privaten Waffenbesitzes entfacht. Nach der „Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung" (AWaffV) und dem Waffengesetz hat der Landkreis weitreichende Aufgaben hinsichtlich der Genehmigung und Kontrolle von Waffen und Munition in Privatbesitz (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Europäischer Waffenpass, Schießerlaubnis...).
Aus aktuellem Anlass fragen wir an:
1. Wie viele Waffenscheine, -pässe, -besitzkarten sind im Landkreis Alzey-Worms erteilt?
2. Wie viele Waffen welcher Art dürfen aufgrund der erteilten Erlaubnis in privatem Besitz im Landkreis aufbewahrt werden?
3. Wie viele Schusswaffen im Landkreis dienen der Betätigung in Schützenvereinen?
4. Wie viele in Privatbesitz befindliche Schusswaffen im Landkreis dienen jeweils anderen Zwecken (Jagd, Selbstschutz, Bewachungsgewerbe, Sammler...?
5. Wie und wie oft wird die Einhaltung der mit der erteilten Erlaubnis verbundenen Auflagen kontrolliert?
6. Wie und wie oft wird überprüft, ob die Voraussetzungen, die zur Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenbesitz führten, noch vorliegen?
7. Wie wird sicher gestellt, dass Voraussetzungen, die zum Entzug der Erlaubnis führen können (strafbare Handlungen, psychische Erkrankungen...), der Kreisverwaltung zur Kenntnis gelangen?
8. Zu welchen Ergebnissen führten die in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Kontrollen?
Ich bitte um die Beantwortung meiner Anfrage in einer der nächsten Kreistagssitzungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Becker,
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN