Aus dem Stadtrat

Antrag im Stadtrat (31.05.10):

   1. Weitere Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen

Kreisverband Alzey-Worms Ortsverband Alzey
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Weitere Vorrangflächen für Windenergie ausweisen

Insgesamt acht Windräder produzieren in Alzey Strom: drei bei Dautenheim, fünf bei Heimersheim. Ende der Neunziger Jahre hatte die Planungsgemeinschaft Rheinhessen die Flächen ermittelt, die von der Windhöffigkeit her für die Nutzung der Windenergie in Alzey in Frage kommen. Insgesamt acht Flächen waren das; eine ganze Reihe davon wurde aus verschiedenen Gründen ausgeklammert, Gründe die durchaus nochmal hinterfragt werden dürfen.

Um diese sehr effiziente Form der erneuerbaren Energien mehr zu fördern, wollen die GRÜNEN, dass im Flächennutzungsplan der Stadt Alzey weitere Vorrangflächen ausgewiesen werden. Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu leisten, muss auch die Kommunalpolitik die Weichen in die richtige Richtung stellen.

Für die Ratssitzung am 31. Mai 2010 haben die GRÜNEN einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der hier wiedergegeben ist. Eine Fläche, die bereits einmal im Flächennutzungsplan ausgewiesen war, aber wieder herausgenommen wurde, liegt in der Gemarkung Neuberg, das ist im nördlichen Bereich des Heimersheimer Berges nahe der A 63. Diese Fläche soll nach dem GRÜNEN-Antrag auf jeden Fall wieder ausgewiesen werden. Zwei weitere Flächen am Wartberg nahe der Autobahnabfahrt Freimersheim und zwischen Weinheim und Erbes-Büdesheim sollen neu geprüft werden. Die GRÜNEN wollen, dass die Stadt einen der lokalen oder regionalen Betreiber von Windkraftanlagen dazu zu Rate zieht.



Beschlussvorlage:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Ausweisung weiterer geeigneter Standorte für die Nutzung der Windenergie vorzubereiten.

Grundlage dafür ist die von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vorgelegte Darstellung der Flächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind (siehe Karten im Anhang)1.

1.) Als Vorrangfläche ausgewiesen wird die Fläche Nr. 2 („Auf dem Neuberg“ und „Auf dem Horn“).

2.) Geprüft werden die Flächen Nr. 1b („Auf dem Weinheimer Berg“) und die Fläche Nr. 7 („Sommerberg“ auf dem Wartberg). Hierzu zieht die Verwaltung einen fachkundigen lokalen bzw. regionalen Betreiber zu Rate.


Begründung / Erläuterung

1) Windenergie als wirkungsvolle erneuerbare Energie

Windenergie ist auch im Binnenland sehr effizient nutzbar.
Die drei Anlagen bei Dautenheim weisen eine Nennleistung von insgesamt 3 MW auf und haben in den Jahren 2007 und 2008 einen Stromertrag von durchschnittlich 5.000 MWh pro Jahr erbracht. Die fünf Anlagen bei Heimersheim haben eine Nennleistung von 7 MW.
Hochgerechnet auf alle acht Alzeyer Anlagen sind das als Richtwert knapp 17.000 MWh Stromertrag (wenn man gleiche Bedingungen für Heimersheim und Dautenheim annimmt).
Diese Menge wiederum entspricht einem Anteil von rund 17,8% des im Versorgungsbereich der EWG in Alzey verbrauchten Stroms (durchschnittlich pro Jahr 95.257 MWh in 2007/2008; Abgabe durch EWG plus Durchleitung für Dritte).

Moderne Windturbinen arbeiten mit mäßigen Drehzahlen und dabei äußerst effektiv. Eine einzige 1,5 Megawatt-Anlage produziert je nach Standort zweieinhalb bis fünf Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr. Damit kann sie über 1.000 Vier-Personen-Haushalte versorgen oder in 20 Betriebsjahren umgerechnet circa 90.000 Tonnen Braunkohle ersetzen. Die größten Windturbinen haben mittlerweile Nennleistungen von fünf Megawatt. Sie produzieren jährlich bis zu 17 Millionen Kilowattstunden Strom. Somit kann ein kleiner Windpark bereits eine ganze Kleinstadt mit Strom versorgen.


Diese Anlagen leisten somit einen erheblichen Beitrag zum lokalen Klimaschutz. Sie sind wesentlich ergiebiger als großflächige Photovoltaikanlagen. Die bisher geplante Anlage bei Schafhausen ist bei einer Fläche von 2500 qm mit einem Ertrag von 250.000 kWh (250 MWh) pro Jahr berechnet. Um den Ertrag der Alzeyer Windkraftanlagen zu erbringen (ca. 17.000 MWh), müssten 68 Anlagen der Schafhäuser Dimenision gebaut werden – eine Fläche von etwa 17 ha müsste mit Photovoltaikmodulen bestückt werden.



2) Gewerbesteuer / Gestattungsgebühren

Die Stadt Alzey hat langfristige und stabile Einnahmen aus der Gewerbesteuer von Windkraftanlagen. Die 2009 im Gewerbesteuergesetz festgesetzte Steuerspaltung führt dazu, dass bei Windkraftanlagen 70% des Gewerbesteueraufkommens am Standort der jeweiligen Anlage bleibt, 30 % gehen an den Standort des Betreiberunternehmens. Ein regionaler Anbieter hat eine Sonderregelung mit einer Standortgemeinde getroffen, nach der 90% des Gewerbesteueraufkommens an die Standortgemeinde gehen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) geht davon aus, dass für eine 2 MW WEA ca. 8.000 bis 10.000 € Gewerbesteuer pro anfallen. Trotz linearer Abschreibung werden in den Anfangsjahren weniger Steuern fällig, da hohe Kreditbelastungen abzutragen sind.
Die tatsächlichen Gewerbesteuererträge der bestehenden Alzeyer Anlagen sind uns nicht bekannt. Die Verwaltung sollte darüber Auskunft geben.
Für die Alzeyer Anlagen wird aufgrund der o.g. Stromerträge mit einem etwas geringeren Gewerbesteueraufkommen zu rechnen sein als der BWE kalkuliert.

Zusätzliche Gestattungsgebühren:

Für die Dautenheimer Anlagen wurde 1999 im Gestattungsvertrag festgelegt, dass pro 1000 kWh Nennleistung 1,02 EUR pro Jahr (= 3060,- EUR) zu zahlen sind; zusätzlich 0,13 EUR pro lfdm auf städtischem Grundstück verlegter Kabeltrasse.

In Rheinhessen zahlt ein regionaler Anbieter bei jeder neuen WEA ca. 4.000 € bis 5.000 € pro Jahr als Wege- und Kabelpacht für die derzeit übliche 2 MW Klasse.